Hallo Nicola
Vielleicht können sie mir Helfen . ich war vor beginn des Mutterschutzes erkrankt und somit krankgeschrieben jedoch nur 5 Wochen danach hatte ich eigentlich noch ca.20tage Resturlaub den ich dann natürlich noch vor dem Mutterschutz in Anspruch genommen habe.Mein AG will mir diese Urlaubstage Nicht bezahlen weil ich angeblich einen Schein hätte bringen sollen vom Arzt das ich wieder gesund bin . Gibt es so etwas ,könnensie sowas machen. Den Mutterschutz bezahlen sie mir jedoch .Nur den Urlaub nicht.
Mitglied inaktiv - 13.05.2001, 15:03
Antwort auf:
Entgelt
Liebe Kiki,
auf dem "gelben Schein", der Krankmeldung, die Sie gebracht haben, ist der Beginn und das Ende der Krankschreibung vermerkt.
Deshalb ist ein "Gesundschreiben" nicht erforderlich.
Aber haben Sie den Urlaub auf eigene Kappe genommen?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2001
Antwort auf:
Entgelt
Hallo!
Ich verfüge über keine fundierten Rechtskenntnisse und weiß auch nicht, ob Dir meine Antwort weiterhilft, aber hast Du den Urlaub denn korrekt beantragt? Der AG hätte ja ein Widerspruchsrecht gehabt.Meiner hat die Gewährung des Urlaubs in der gleichen Situation nämlich abgelehnt. Also mußte ich entweder arbeiten oder weiter krank geschrieben werden.
Von einem Schein fürs Gesund schreiben weiß ich nichts, aber die korrekte Abwicklung des Urlaubs kann der AG schon verlangen. Also einfach nicht hingehen und hinterher sagen, das war Resturlaub, wird so einfach wohl nicht sein.
Viele Grüße
Claudia
Mitglied inaktiv - 14.05.2001, 14:21