Hallo, ich habe zwei Kinder, und bin mit den 3. schwanger. Ich habe vor den Kindern Vollzeit gearbeitet und war ab dem ersten Kind zu Hause. Die 3-jährige Elternzeit hat sich mit der Geburt des 2. Kindes 1 Monat überschnitten. Die 3-jährige Elternzeit des zweiten Kindes ist am 27.7.13 abgelaufen. Jetzt müsste ich ja wieder arbeiten. Wie ist das mit dem einen Monat? Vollzeit arbeiten kann ich nicht wegen der Kinder, Teilzeit wäre möglich, solange die beiden im Kindergarten sind. Ich möchte bestenfalls die drei Monate bis zum Mutterschutz zu Hause bleiben. Arbeitgeber ist der elterliche Betrieb, was das ganze nicht unbedingt einfacher macht. Arbeitslos melden? Wenn ich kündige bin ich mit Arbeitslosengeld gesperrt, der Betrieb kann mir nicht kündigen, weil ich schwanger bin. Wenn ich "einfach" zu Hause bleibe könnte ich bei meinem Mann IKK Familienkrankenversichert werden, wie sieht es dann mit Mutterschaftsgeld aus (bekomme ich soviel ich weiß dann nicht) und wie sieht es später bei der Rente aus (Lücke?). Kurz um, was soll ich tun? Was kann die Firma tun?
von Nicki D. am 30.08.2013, 17:20