Hallo Frau Bader, ich habe bereits im September einen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben, eine Kopie mit Datum habe ich mir von der Personalbearbeiterin unterschreiben lassen, da mein Chef damit nichts zu tun haben wollte. Die Kopie habe ich bei mir zu Hause, das Original die Personalbearbeiterin. Da in unserer Firma die wildesten Dinge passieren, möchten wir den Antrag nochmals per Einschreiben mit Rückschein schicken. Sicher ist sicher denken wir uns, dann haben wir eine weitere Unterschrift. Meine Frage wäre: Welches Datum muss dann auf dem Antrag stehen? das gleiche wie damals oder dass an dem ich Ihn erneut ausdrucke und zur Post gebe. Den Eingang hat die Dame mir damals ja bestätigt am Inhalt würde sich ja nichts ändern. Da ich leider in keinem guten Verhältnis seit der Schwangerschaft mit dem Arbeitgeber stehe bräuchte ich hier Ihre Hilfe. LG