Hallo Frau Bader,
ich plane einen Teil meiner Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Wenn ich zunächst zwei Monate in Elternzeit ohne Teilzeit arbeite und im weiteren Verlauf in Elternzeit mit Teilzeit z.B. 20 Stunden, als wie viele Elternzeitabschnitte wird das gewertet - 1 da es sich nur auf die Elternzeit bezieht, die ohne Unterbrechung genommen wird oder 2 - da eine Veränderung dazukommt? (Ich plane evtl. weitere Abschnitte...)
Viele Grüße
Pepper
von
pepperle
am 07.08.2018, 10:56
Antwort auf:
Elternzeitabschnitte / Teilzeit
Hallo,
es ist nur ein Abschnitt, um mehrere Abschnitte handelt es sich nur, wenn zwischendrin gearbeitet worden ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2018
Antwort auf:
Elternzeitabschnitte / Teilzeit
Die Richtlinien zum Elterngeld geben da eine sehr schöne Definition:
"Um einen neuen Zeitabschnitt handelt es sich nur, wenn sich nach dem ersten bzw. vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit zunächst ein Zeitraum anschließt, in dem der Elternzeitberechtigte sich nicht in Elternzeit befindet, also das bisherige Arbeitsverhältnis wieder voll auflebt.
Soll sich ein Elternzeit-Zeitraum unmittelbar an eine beanspruchte Elternzeit anschließen, so handelt es sich nicht um einen neuen Zeitabschnitt."
Es wäre in deinem Fall also nur ein einzelner Abschnitt, da du zwischen den beiden Elternzeitteilen nicht wieder normal arbeiten gehst.
von
Dojii
am 07.08.2018, 11:43