Hallo Frau Bader,
danke für Ihre Antwort bezüglich Elternzeit und Kündigungsschutz. Habe noch eine Frage dazu:
Wenn ich mich für zwei Jahre Elternzeit entscheide und festlege, dass ich nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten möchte: Habe ich dann Anspruch auf meinen Arbeitsplatz oder gilt der Anspruch erst dann, wenn die Elternzeit beendet ist?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Andrea
Mitglied inaktiv - 09.07.2003, 13:01
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
das kommt auf den geschlossenen Vertrag an.
Im Zweifel zumind. auf einen vergleichbaren.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2003
Antwort auf:
Elternzeit
Dein Arbeitgeber muß Dich während der Elternzeit zwar Teilzeit beschäftigen aber einen Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz hast Du weder in der Elternzeit noch danach!Dein Arbeitgeber muß dir dann nur einen vergleichbaren Job anbieten!
Mitglied inaktiv - 09.07.2003, 15:31