Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Diese Ende Anfang Dezember. Jetzt habe ich überlegt das 3 Jahr nur auf 450 Euro Basis bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten zu gehen. Wäre es dann sinnvoll das 3 Jahr Elternzeit noch zu beantragen und in der Elternzeit auf 450 Euro arbeiten zu gehen ? Oder wäre das egal ? Ansonsten dachte ich das 3 Jahr könnte man vllt für das Einschulungsjahr aufheben. Könnte man das 3 Jahr dann im Einschulungsjahr nehmen und in diesem Jahr dann trotzdem auf 450 Euro Basis arbeiten gehen oder ist das dann nicht erlaubt ? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Mädchenmama1.0 am 12.04.2018, 13:57



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, es ist sinnvoller, das dritte Jahr in der Elternzeit den Minijob auszuüben. Zum einen haben Sie dann Kündigungsschutz, zum anderen kann der alte Vertrag in Vollzeit weiterbestehen. Wenn Sie nun die Elternzeit beenden, müssen Sie sich überlegen, was mit dem Vollzeitvertrag ist. Der müsste dann ja ruhen oder komplett umgestellt werden. Dann verzichten Sie aber auf den Vollzeitvertrag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2018



Antwort auf: Elternzeit

erlaubt ist es schon aber sinnvoll finde ich es nicht. wenn du ohne elternzeit auf 450 euro basis arbeitest, ist dein vertrag zu ende und du bekommst eben einen neuen auf 450 euro. du hast dann wenns blöd läuft überhuapt keine möglichkeit mehr, hochzustocken. was hast du langfristig vor? wieviele stunden kannst du arbeiten? ich würde immer dazu tendieren, eine teilzeit zu machen aber nicht 450 euro. schon wegen der rente später!!! wenn du jetzt weißt, dass du eh nie wieder so arbeiten kannst bzw. willst, wie vor der schwangerschaft, würde ich teilzeit machen. bis zu 30 h geht das während einer elternzeit. ich wrde das 3. jahr dranhängen und währenddessen eben tz arbeiten. thema kündigungsschutz. einschulungsjahr hatte ich nix an elternzeit gebraucht. ich arbeite 30 h. kind 1. klasse und bruder kiga. du verschenkst viel wenn du nur 450 euro basis arbeitest...

von mellomania am 12.04.2018, 15:29



Antwort auf: Elternzeit

Warum bekomme ich dann einen neuen Vertrag ? Ich habe von meinem Arbeitgeber schriftlich, dass ich auf 450 Euro Basis, Teilzeit oder Vollzeit wieder kommen kann. Mit wurde auf der Arbeit gesagt das ich keinen neuen Vertrag unterschreiben brauche / soll ( wären für mich dann Nachteile ). So wie vor der SS kann ich definitiv nicjh mehr arbeiten. Würde halt auch nur das 3 Jahr noch auf 450 Euro Basis arbeiten gehen damit überhaupt etwas an Geld rein kommt. Möchte wenn es nicht nötig ist in dem Jahr nicht mehr arbeiten damit ich noch voll und ganz für mein Kind da sein kann und in Ruhe in Kindergartenzeit mit ihm beginnen kann. Danach würde ich dann mehr arbeiten, aber denke nicht mehr als 25 Stunden.

von Mädchenmama1.0 am 12.04.2018, 21:22



Antwort auf: Elternzeit

wie viele stunden wären das auf 450 euro basis? ich persönlich würde das 3 jahr dranhängen und in diesm eine teilzeit arbeiten. können ja auch nur 15 h in der woche sein, eben ähnlich wie die 450 euro basis. ist aber steuerlich anders und für dich vorteilhafter. wenn du den vertag den du hast nicht erfülllen kannst, wirst du natürlich einen neuen bekommen. entweder teilzeit oder auf 450 euro basis. aber ohne vertrag arbeiten geht doch nicht. dein alter vertrag ruht. aber nur solange, wie du elternzeit hast. ist die zuende kommt ein neuer. also entweder jetzt mit tz außerhalb der elternzeit was ich nicht machen würde wenn du vorhast, danach aufzustocken oder eben 450 euro basis bzw. tz in der elternzeit.

von mellomania am 12.04.2018, 22:12



Antwort auf: Elternzeit

450 Euro wären für mich 2 halbe Tage in der Woche, oder ein ganzer. Vielen Dank erstmal für deine Beiträge zu meiner Frage. Ich bin sehr gespannt was Frau Bader noch dazu zu sagen hat. Das ist ja echt ein komplexes Thema was gut durchdacht werden sollte.

von Mädchenmama1.0 am 12.04.2018, 23:00



Antwort auf: Elternzeit

Nimm den Minijob oder Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Danach änderst du dann deinen eigentlichen Vertrag auf 25 Std. Sofern du dann zur Grundschulzeit wieder weniger arbeiten willst, kannst du das immer noch mit dem Chef klären. Ab 15 Std die Woche ist selten noch Minijob möglich wegen Mindestlohn. Kann man ja selbst mal hochrechnen.

von Felica am 13.04.2018, 07:04



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