Frage: Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zum 2. Mal schwanger und schon kreisen wieder die Gedanken von der ersten SS durch den Kopf. Bei meiner ersten SS konnte ich die Rlternzeit leider nicht genießen, da mich mein AG sehr unter Druck gesetzt hat, dass ich während meiner Elternzeit ein paar Stunden arbeiten komme. Ich bin im öffentlichen Dienst und habe einen unbefristeten AV. Ich habe in der ersten Elternzeit so darunter gelitten, dass ich mir nichts vornehmen konnte, ständig wurde angerufen, ich wurde dadurch depressiv. Nun möchte ich das in meiner nächsten Elternzeit definitiv nicht mehr tun. Ich möchte das Jahr zu Hause genießen. Jetzt zu meinen Fragen: 1. Kann mich mein AG zwingen während der Elternzeit zu arbeiten? 2. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, muss ich Angst haben, dass er mich nach meiner Elternzeit kündigt, alsogeht das so einfach bei einem unbefristeten AV(weil er möglicherweise sauer auf mich ist) Mache mir wieder so Sorgen . Möchte die Elternzeit einfach mal genießen. Vielen Dank

von Ängstliche Mami am 29.11.2017, 20:24



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, 1. Nein 2. Der Arbeitgeber kann frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit kündigen, ob dies zulässig ist, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer und dem Kündigungsgrund ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2017



Antwort auf: Elternzeit

äh nein? wenn du elternzeit hast, hast du elternzeit, du bist nicht verpflichtet, erreichbar zu sein oder gar arbeiten zu kommen. außer du möchtest teilzeit während der elternzeit arbeiten. das kannst du ja nach einem jahr tun. du beantragst zwei jahre und arbeitest nach einem tz. kannst du bis zu 30 h. lass dich nicht unter druck setzen. stelle von anfang an klar, dass du nicht erreichbar bist und nicht arbeiten kommst im ersten jahr. positioniere dich von anfang an. warum sollte er dich kündigen? was arbeitest du denn im öd dass das so arg ist?

von mellomania am 29.11.2017, 20:54



Antwort auf: Elternzeit

Der Arbeitgeber hat kein Recht von dir Arbeitsleistungen in der EZ zu verlangen. Ich denke bei dir ist das weniger eine Rechtsfrage, sondern mehr ein Abgrenzungsproblem. Deutlicher kommunizieren, schon im Vorfeld!!

Mitglied inaktiv - 29.11.2017, 21:22



Antwort auf: Elternzeit

Kündigen kann er Dir natürlich nach der Elternzeit, aber das muß er schon Gründe haben.... Hast Du gesagt, dass Du während der Elternzeit arbeitenmöchtest? Wenn Du im öffentlichen Dienst bist, würde ich mich mal an noch eine höhere Stelle wenden. Geniesse Deine Kugelzeit. LG Peeka

von peekaboo am 30.11.2017, 10:02



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