Frage: Elternzeit

Liebe Rechtsanwältin, ich habe ein paar Fragen: Nach meinem Studium habe ich als Assistentin der GF gearbeitet und bin nach 1,5 Jahren sofort schwanger geworden. Mein Chef ist aufgrund dessen nicht so gut auf mich zu sprechen (Arbeitsbedingungen und Arbeitsatmosphäre waren einfach schlimm)..D.h. sobald ich wieder antrete, werde ich gekündigt. Ich habe vor meiner Schwangerschaft auch mind. 50 h die Woche gearbeitet und dies ist mit Baby einfach nicht möglich. Meine Elternzeit beträgt zwei Jahre. Ist es möglich nach einem Jahr im Homeoffice für ein anderes Unternehmen zu arbeiten? Andere Branche etc. Muss der Arbeitgeber zusstimmmen? Kann ich die Elternzeit verkürzen und kündigen? Ich bin echt verzweifelt und bitte um Hilfe. Liebe Grüße

von anniiiimab am 25.04.2017, 08:30



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, es klingt ja ziemlich deutlich heraus, dass Sie nicht so gerne zur alten Arbeitsstelle zurück möchten. In dem Fall ist es immer sinnvoll und gut, sich um zu orientieren, um dann zum Ende der Elternzeit mehrere Optionen zu haben. Gleichwohl muss der Arbeitgeber gefragt werden. Er darf jedoch nur dann die Zustimmung verweigern, wenn wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen, zum Beispiel weil es ein Mitbewerber ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2017



Antwort auf: Elternzeit

ich wollte auch nicht in meinen betrieb zurück. hab also die elternzeit auf drei jahre verlängert und mit einen job gesucht. klar geht das, bis zu 30 h in der woche. der AG muss zustimmen aber warum sollte er nicht? als die probezeit in dem job rum war, hab ich meinen alten job gekündigt. wann ist dein kind geboren? der rest, den du an elternzeit hast, geht dir eh verloren weil ein neuer arbeitgeber keine elternzeit genehmigen muss, die über das 3. lj rausgeht. dir stehen zwar drei jahre rechtlich zu aber wenn du einen arbeitgeberwechsel machst is das futsch. aber das war mir egal. such dir in ruhe was neues und kündige dann, wenn die probezeit rum is. ich würde sogar das 3. jahr elternzeit noch beantragen erst weil du ja nicht weißt, wann du was neues findest.

von mellomania am 25.04.2017, 20:02



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