Bin in elternzeit beim hauptarbeitgeber ( vollbeschäftigt),jetzt schwanger. Kann ich Elternzeit unterbrechen? Wer zahlt Mutterschaftsurlaub,wie wird Elterngeld berechnet? Ist Beschäftigungsverbot beim hauptarbeitgeber ( zu erwarten) möglich, bei Nebenbeschäftigung (10 Std wöchentlich) aber nicht?
von
Markt
am 01.01.2017, 19:15
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
aha, jetzt wird ein Schuh draus.
Sie wollen die Elternzeit unterbrechen, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten? Das geht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2017
Antwort auf:
Elternzeit
Bin in elternzeit beim hauptarbeitgeber ( vollbeschäftigt),jetzt schwanger. Kann ich Elternzeit unterbrechen?
Nein, das geht nicht! Die Elternzeit wird erst zu Beginn der Mutterschutzfrist beendet.
Mitglied inaktiv - 01.01.2017, 20:18
Antwort auf:
Elternzeit
Wie bereits geschrieben: die Elternzeit vorzeitig beenden kannst du nur zu Beginn des Mutterschutzes. Mutterschaftsgeld bezahlt dann die Krankenkasse, den Zuschuss der Arbeitgeber.
Ein Beschäftigungsverbot kannst du nicht bekommen wenn du in Elternzeit bist, da du zu der Zeit nicht beschäftigt bist (weil in Elternzeit); dein Beschäftigungsverhältnis ruht während der Elternzeit.
Bezüglich dem Elterngeld kommt es darauf an wann dein Kind, mit dem du derzeit in Elternzeit bist, geboren ist.
von
chrissicat
am 01.01.2017, 20:56