Hallo zusammen
Vielleicht kann mir jemand helfen
Bin seid einer woche wegen einer Ausschabung krank geschrieben. Denke aber die krankmeldung wird verlängert. Ich habe ca 2 monate nach elternzeit gearbeitet bevor ich schwanger wurde. Habe schon ein 2 jähriges kind. Hatte damals nur 2 Jahre elternzeit genommen.
-- Darf ich meine elternzeit um zb 3 monate verlängern statt mich für eine längere zeit krank zu schreiben?
Zudem kommt das ich mein kind in die kita eingewöhnen müsste
--muss ich da irgend eine frist einhalten bei der beantragung?
--entsteht mir irgenein nachteil dadurch?
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 09:51
Antwort auf:
elternzeit
Hallo,
Sie können mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2016
Antwort auf:
elternzeit
Deine Fragen wurden doch schon beantwortet!!!
Du kannst Elternzeit noch bis maximal zum 3. Geburtstag deines Kindes nehmen. Frist für die Mitteilung an den Arbeitgeber: 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Soll die Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus gehen, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers für die Zeit nach dem 3. Geburtstag.
von
chrissicat
am 14.12.2016, 10:23
Antwort auf:
elternzeit
Chrissicat
Meine frage ist aber auch wegen der frist. Wenn ich nächste Woche die elternzeit verlängern will dann hab ich ja keine 7 wochen ankündigungsfrist.
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 14:19
Antwort auf:
elternzeit
"Verlängern" kannst du ja sowieso nur etwas, was noch nicht beendet ist. So wie du schreibst, bist du aber ja nicht mehr in Elternzeit.
Bereits nächste Woche wieder in Elternzeit gehen, kannst du nur dann, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Ansonsten musst du die 7 Wochen Ankündigungsfrist einhalten und kannst erst in 7 Wochen wieder in Elternzeit gehen.
von
chrissicat
am 14.12.2016, 14:43