Hallo!
Ich arbeiter vollzeit bei der bank,und bin alleinstehnd,nach der geburt möchte ich 2 Jahre elternzeit nehmen und mir das Geld in ersten Jahr auszahlen,sonst komme ich nicht über die runde.Die frage wo von soll ich das 2-tes mit meinen Kind leben? MFG SA.
Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 22:04
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
der KV muss fùr beide Unterhalt zahlen! Ansonsten Unterhaltsvorschuss, im schlimmsten Fall Sozialhilfe
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2010
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo
Vom Kindergeld, Unterhalt des Kindesvater und ggf. Betreuungsunterhalt vom Kindesvater für Dich.
Kann er den Unterhalt für Dich nicht zahlen, dann musst du leider ALG2 beantragen, da Du ja einen Job hast und dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehst.
War bei mir auch so.
Ist hart, viel Einschränkungen, aber dafür hat man die ersten zwei Jahre mit seinem Kind.
Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 22:19