Hallo,
meine Elternzeit endet am 02.05.2010. Ich habe mich damals bei der Antragstellung zum Elterngeld für 1 Jahr entschieden. Kann man im nachhinein noch das 2. Jahr oder gar das 3. Jahr in Anspruch nehmen. Wie ist es dann mit dem Bezug von Geld. Bekommt man dann die nächsten 2 Jahre kein Geld?
Kann ich bei meinen AG auch angeben, dass ich weiterhin die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte und dennoch in Teilzeit arbeiten möchte (ca. 20 Stunden)?
Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 09:00
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
1. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sienicht, der AG muss zustimmen
2. Man bekommt neben KG nur evtl. Sozailleistungen
3. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2010