Gemäß der "neuen" Elternzeit müsste es doch möglich sein das erste Jahr komplett auszusetzen und dann auf Teilzeit (in einem entsprechend großen Betrieb) zu kürzen. Kann die Kürzung nach Ablauf der Elternzeit beibehalten werden oder kann der Arbeitgeber wieder auf Vollzeit pochen? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 21:49
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo Sissi,
das kommt darauf an, was für einen Vertrag Sie schliessen.
Grds. ist folgendes zu beachten:
entweder Sie bleiben ein Jahr zu hause und machen dann einen neuen Vertrag auf Teilzeit, dann ist EU zu Ende.
Oder Sie machen einen EU für mehr als ein Jahr und machen im EU TZ, wenn die Voarsussetzungen erfüllt sind. Dann schliessen Sie einen auf den EU befristeten Vertrag.
Gruß,
NB
Beides ist möglich.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2001