Hallo! Ich habe noch eine Frage, die die Elternzeit betrifft. Ich habe vor jetzt nach meiner Mutterschutz-Zeit wieder voll zu arbeiten. Weiß aber noch nicht ob dass alles so klappt wie ich mir das vorstelle. Werde von zuhause aus arbeiten können, muss aber in der Woche ein bis zwei mal am Vormittag in die Firma müssen. Werde die Kleine da dann mitnehmen. Wenn es nicht klappt möchte ich gerne die Elternzeit nehmen. Darf ich dass, bzw. habe ich dann noch ein Recht drauf? Da ich die Frist von ich glaube 8 Wochen nicht eingehalten habe um meinem AG zu sagen, dass ich die Elternzeit in Anspruch nehme. Könnte ich dann Urlaub und Überstunden nehmen (um auf die 8 Wochen zu kommen) und dann in Elternzeit gehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Lieben Gruss Astrid
Mitglied inaktiv - 08.01.2007, 11:30