Hallo
bin jetzt seit zwei Jahren im Erziehungsurlaub, will jetzt aber wieder arbeiten. Ich habe nach der Geburt meines Kindes aber meinen Arbeitgeber mitgeteilt das ich drei Jahre im Erziehung Urlaub gehe. Muss er mich trotzdem nach zwei Jahren bestäftigen, kann ich meinen Erziehungsurlaub so einfach beenden? Was muss ich beachten wenn ich mich zurück melde? Welches Amt oder so könnte mich beraten.
Viele Dank im veraus
Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 21:53
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn Sie drei Jahre beantragt haben können Sie nicht einfach verkürzen. Es sei denn, der AG stimmt zu oder es ist eine unvorhersehbare wirtschaftl. Verschlechterung eingetreten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2006
Antwort auf:
Elternzeit
Vielen Dank erstmal
Was genau heißt wirtschaftliche Verschlechterung? erstmal fällt ja das Erziehungsgeld weg und mein Mann hat eine neue Stelle bei der er weniger Verdient, welche Behörte oder Amt kann mich über meine Rechte beraten?
Mit feundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 12.07.2006, 13:31
Antwort auf:
Elternzeit
Poste weiter oben, hier wird Frau Bader Dir nicht mehr antworten! Würde mich auch interessiere! LG Mama von Maurice
Mitglied inaktiv - 12.07.2006, 13:50