Hallo!
unser Sohn soll am 18.10. zur Welt kommen. Ich könnte nach der Schutzfrist wieder arbeiten, desshalb möchte ich´daß mein Freund die Elternzeit nimmt. Jedoch sind wir nicht verheiratet, er ist erst im Januar nach Deutschland gezogen (er ist Amerikaner) und hat hier auch noch nicht gearbeitet. Ist es trotzdem möglich? Muß er dann die Vaterschaft noch vor der Entbindung anerkennen? Und muß ich dann Unterhalt zahlen, wie ist das dann mit dem Sorgerecht?
Liebe Grüße und Danke in Voraus! Diana
Mitglied inaktiv - 26.08.2005, 20:42
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
zuerst einmal muss er die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen. Dann stellt sich die Frage ob er einen dt. AG hat - und dann kann er auch mit Frist von 8 Wo. EZ nehmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2005
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo Diana,
die Elternzeit ist die Freistellung beim Arbeitgeber. Wenn Dein Freund nicht arbeitet, nutzt ihm das eigentlich nix...
LG Claudia
Mitglied inaktiv - 27.08.2005, 18:55
Antwort auf:
Elternzeit
wie schon vorher gesagt geht das glaub nicht.mein mann ist amerikaner er wollte damals elternzeit nehmen(er arbeitete bei den amis)ging aber leider nicht,lg diana
Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 07:51