Hallo! Ich habe meine Elternzeit nach der Geburt für ein 1/2 Jahr beantragt. Danach habe ich sofort für ein weiteres 1/2 Jahr verlängert. Zählt dies bereits als 2 Abschnitt von den 4 Abschnitten, in die man die Elternzeit unterteilen kann oder zählt es als 1 Abschnitt, da es ein Jahr zusammenhängend war? Tschüss Ida
Mitglied inaktiv - 18.09.2004, 10:48