Hallo Frau Bader, ich habe nur 12 Monate Elternzeit in Anspruch genommen. In meinem schriftlichen Antrag habe ich weitere 12 Monate bis zum 8.Lebensjahr des Kindes übertragen. Leider hat mein AG bezüglich der "Übertragung" sich nicht geäußert (keine Zustimmung, aber auch keine Ablehnung). Wie ist die Rechtslage wenn ich die "übertragene" Elternzeit in Anspruch nehmen möchte? Danke und Gruß Karin
Mitglied inaktiv - 22.08.2004, 14:43