Hallo Fr. Bader, wenn ich die Elternzeit zu spät (also später als am 7.Tag nach Geburt) beantragen, was passiert mir denn dann? Darf ich dann keine Elternzeit nehmen? Oder nur verkürzt? Oder ist dann mein Kündigungsschutz in Gefahr? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Tanichen
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 17:30