Hallo Frau Bader, meine Frau sorgt sich sehr um die Elternzeit und hat Bedenken, dass der Arbeitgeber (wie bereits mündlich mitgeteilt von Personalabteilung) während der Elternzeit eine beliebige Stelle mit anderem Lohn/Lohngruppierung wählen/zuweisen kann. Ist dem wirklich so, oder hat man ein Recht auf den alten Lohn (gekürzt natürlich um die Zeit, die man verkürzt arbeitet)? Meine Frau möchte sich 12 Monate um unser Kind ganztags kümmern und danach evtl. 30h pro Woche arbeiten gehen. --> Elternzeit auf 2 Jahre angesetzt. Nach der Aussage vom Arbeitgeber hat Sie ihre Entscheidung nun nochmal kritisch hinterfragt... VlG
von sebiotec am 16.01.2014, 21:51