Hallo Frau Bader
Ich hab auf zwei Jahre Elternzeit beantragt mir war aber nicht bewusst das es nur ein jähr Elterngeld gibt nun das Problem meine Firma wird mich nach der Elternzeit kündigen ist es möglich ein Elternzeit Verkürzung zu beantragen weil im zweiten Jahr bekomm ich nichts ausser nur Kindergeld.
von
Stefanie29
am 25.09.2014, 00:24
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Hallo,
ein Anspruch auf Verkürzung der Elternzeit gibt es nicht.
Wenn ihr Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen will oder kann, können Sie versuchen, in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber mit Zustimmung des alten Arbeitgebers zu arbeiten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2014
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
wenn Du nicht verheiratet bist. Möchtest Du wieder arbeiten? Dies kannst Du auch während der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers tun. Willst Du Arbeitslosengeld? ACHTUNG; dieses bekämest Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehen würdest. Sprich du mußt ggf. nachweisen, dass Dein Kind betreut ist. Arbeitslosengeld gäbe es nur anteilmäßig. Wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast und jetzt nur noch TZ könntest, würdest Du auch nur TZ ALG bekommen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 25.09.2014, 08:26