Hallo, meine EZ endet am 09.05.07, ich hatte zwei Jahre beantragt. Nun bin ich wieder schwanger und das Kind kommt vorraussichtl. Ende Juli. Ich hätte als 6 Wochen zw. Ende EZ und erneutem Mutterschutz. Kann ich diese 6 Wochen aus dem dritten Jahr Erziehungszeit "herrausnehmen" und mir trotzdem die verbleibende Zeit des dritten Jahres "aufsparen" für z.B. die Einschulung? Oder verfällt dann der Rest? Danke!
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 09:44