Hallo Frau Bader, ich bin in der Elternzeit ud gehe 20 Std die Woche arbeiten. Nun bin ich erneut schwanger und möchte gerne wissen, ob ich wieder den MuSchu 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung anteilsmässig von meiner Krankenkasse und Arbeitgeber bezahlt bekomme? Vielen Dank im vorraus. Mfg Farina
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 09:26