Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forumsleser, Ich befinde mich noch bis 12/03 in Elternzeit für meinen jüngsten Sohn (insges 2 Jahre). Ich arbeite bei meinem alten AG ca. 2 Tage / Woche. Nun habe ich die Möglichkeit Anfang nächsten Jahres eine Wehrübung bei der Bundeswehr für 4 Wochen abzuleisten und würde dies auch gerne tun. ... nur... es könnte sein, daß ich bei dieser Wehrübung für 2 Wochen ins Ausland gehen kann. Damit würde meine wöchentl. Arbeitszeit ja die max. Wochenarbeitszeit von 30 Stunden überschreiten. Gefährde ich damit meine Elterzeit / Erziehungsgeldanspruch? Viele Dank für eine Antwort, Désirée
Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 20:46