Meine Elternzeit Endet im November, jetzt meine Frage, wann muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, daß ich komme oder ob ich nicht mehr komme? Muß er mir auch eine Halbtagsstelle anbieten oder nur die vorherige Ganztagsstelle? Muß ich irgendwelche Termien oder Zeiten einhalten?
Mitglied inaktiv - 10.01.2006, 13:22
Antwort auf:
Elternzeit und Jobbeginn
Hallo,
nein, einfach am ersten Tag weieder hibgehen. Man kann natürlich auch vorher freundlich mal mitteilen, dass der Chef einen nicht vergessen soll.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2006
Antwort auf:
Elternzeit und Jobbeginn
Du mußt gar nicht mitteilen.
Das Gesetz regelt, daß Du spätestens am 3. Geburtstag deines Kindes wieder zu arbeiten beginnst.
Du mußt mind. 3 Monate vor dem gewünschten Termin Teilzeit beim AG beantragen.
www.teilzeit-info.de
Gesetzlichen Anspruch hast Du erst mal "nur" auf die Stelle wie vor dem Kind.
Viele Grüße
Désiree
Mitglied inaktiv - 10.01.2006, 14:38