Sehr geehrte Frau Bader,
wie lange hat mein Ehemann Recht auf Elternzeit? Haben wir beide zusammen das Recht auf drei Jahre? Also, wenn ich zwei Jahre Elternzeit nehme, hätte er dann das Recht auf ein Jahr? Bis das Kind 8 Jahre alt ist? Ich bin Grundschullehrerin und möchte mich in der Elternzeit selbst vertreten (teilzeit). Wird diese Teilzeitarbeit in der Elternzeit bei einer erneuten Schwangerschaft für die Berechnung des neuen Elterngeldes herangezogen oder werden diese Monate mit 0 Euro Einkommen einbezogen?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
von
alexandra123
am 23.09.2014, 15:49
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
1. Beide Eltern können bis zu jeweils drei Jahren Elternzeit nehmen
2. Beide Eltern können zusammen bis zu 14 Mo. EG bekommen. Die MG-Monate werden immer der Mutter zugerechnet
3. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2014
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
...bis das Kind 8 Jahre alt ist...
Jeder Elternteil kann bis zu 12 Monate seiner eigenen Elternzeit "über den dritten Geburtstag hinaus" übertragen lassen.
Diese übertragene Zeit kann dann zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag genommen werden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.09.2014, 10:32