Guten Tag! Ich weiß, dass Elterngeld und Mutterschaftsgeld miteinander verrechnet werden. Ich habe folgende Frage: Ich möchte nach der Geburt für ein Jahr in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ich befinde mich aber in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Werden die ersten acht Wochen nach der Geburt von meinem Arbeitgeber finanziert oder vom Staat / Elterngeld und werden die ersten acht Wochen Mutterschutz auf meine Befristung angerechnet ? Vielen Dank und viele Grüße, Kirsten
Mitglied inaktiv - 25.11.2007, 08:48
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
1. Der Vertrag endet wie vereinbart
2. Die KK zahlt 13 €, den Rest des EGs zahlt der AG bis zum durchschnittlichen Lohn.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2007
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Während des Mutterschutzes bekommst du von der KK 13 euro pro tag,... und der rest kommt von deinem ag...
den vertrag endet wie im vertrag angegeben?
was meinst du mit angerechnet auf deine Befristung??
elterngeld bekommst du erst nach ende des mutterschutzes.... aber zählt ab geburt...dadurch bekommt man halt nur 10 monate statt den 12 monaten.
Mitglied inaktiv - 25.11.2007, 09:50