Hallo Ich bin im Beschäftigungsverbot und am 01.07 endet meine Elternzeit Habe als 450€ Kraft gearbeitet und bin im BV Ab 01,07 wäre ich wieder in meinen Vollzeit Vertrag übergangen Nun meinte mein AG ich hätte kein Recht im BV ab 01.07 auf Gehalt von Vollzeit, da das BV Gehalt 3 Monate zurückgerechnet wird und ich da als Aushilfe gearbeitet habe! Stimmt das denn? Oder steht mir ab 01.07 das Vollzeit Gehalt zu?
von Schlumpi412 am 03.05.2020, 21:20