Hallo Frau Bader,
ich werde auf Grund das wir vorher keinen Betreuungsplatz für unser Kind bekommen 16 Monate Elternzeit nehmen müssen. Ich bekomme ja dann vom 3. - 12. Lebensmonat Elterngeld und danach nichts mehr.
Kann ich in der Zeit vom 13. - 16. Lebensmonat wenigstens 1x die Woche arbeiten gehen bzw. sogar Urlaubsvertretung in Höhe von 36 Stunden/Woche übernehmen? Oder entsteht da ein steuerlicher und/oder finanzieller Nachteil?
Mit freundlichen Grüßen moon83
von
Moon83
am 07.02.2014, 14:24
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Hallo,
Sie können bis zu 30 Std/ Wo arbeiten ohne Nachteile. Der AG muss halt zustimmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2014
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Hallo,
auch wenns nicht viel Geld ist, kannst Du auch Betreuungsgeld beantragen. Das gibt es, sobald ihr Eure 14 Elterngeldmonate verbraucht habt. Wenn Dein Partner allerdings kein Elterngeld bekommen hat, gibts Betreuungsgeld erst ab dem 15. Monat.
Du kannst während der Elternzeit arbeiten, allerdings nur bis 30 Stunden wöchentlich.
LG Luvi
von
luvi
am 07.02.2014, 18:37
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Dankeschön für die Antwort. Das mit dem Betreuungsgeld weiß ich.
Ich will nur wissen ob es steuerliche oder sonstige Nachteile hat weil ich meine sowas schon mal gehört zu haben. Aber das war meiner Meinung nach nur wenn man noch elterngeld bezieht was ich ja ab Lebensmonat 13 dann nicht mehr bekomme.
von
Moon83
am 07.02.2014, 19:19
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Hallo,
Nach den 12 bzw. 14 Monaten mit Elterngeld darfst Du dazuverdienen, ohne dass Dir was abgezogen wird. Allerdings darfst Du während der Elternzeit höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.
von
luvi
am 07.02.2014, 22:04