Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist am 13.03.2009 geboren. Ich bin in Elternzeit und wir wollen das Elterngeld jetzt beantragen. Mein Mann will die Partnermonate nehmen. Seine Jobsituation ist folgende: Er hat drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Er möchte zum 1. September eine neue Stelle antreten. Demnach muss seine Kündigung bis Ende Mai erfolgen. Es existiert auch die Möglichkeit, dass er fristgerecht von Seiten des Arbeitgebers gekündigt wird (Änderungskündigung). Er möchte nun gerne Juli und August als Partnermonate nehmen. Drei Überlegungen/Fragen: 1. Er beantragt morgen die Elternzeit beim Arbeitgeber. Darf der AG ihm dann zu Ende August überhaupt kündigen? 2. Der AG kündigt ihm fristgerecht. Kann mein Mann nach erfolgter Kündigung Elternzeit beantragen. 3. Mein Mann kündigt fristgerecht. Darf er davor oder danach Elternzeit beantragen? Also dürfen die Partnermonate innerhalb der Kündigungsfrist liegen (Juli, August)? Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen. Herzliche Grüße, Steffi
Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 22:47