Hallo, ich hatte nach der Geburt meiner Tochter für ein Jahr Elternzeit bis Juni 2003 genommen. Nachdem dieses Jahr vorbei ist, arbeite ich nun schon seit über 12 Monaten wieder. Jetzt möchte ich noch für 3 Monate erneut Elternzeit bis zu ihrem 3. Geburtstag nehmen. Jetzt ist mein AG der Meinung, daß er das ablehnen kann. Auch die zuständige Erziehungsgeldstelle hat mir mitgeteilt, daß alles, was nach dem zweiten (!)Geburtstag passiert zustimmungspflichtig ist. Ich dachte, daß ich bis zu Ihrem 3. Geburtstag ohne Zustimmung Elternzeit nehmen kann. Bin ich jetzt chancenlos???
Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 14:03