Frage: Elternzeit für Väter

Sehr geehrte Frau Bader, bei unserer ersten Tochter hatte mein Mann nicht frei bekommen und würde nun bei unserer 2. gerne mehr Zeit haben um mich zu unterstützen etc. Nun zu meiner Frage: wie lange kann ein Mann Elternzeit nehmen? Müssen es immer Monate sein oder kann man es auch in Wochen angeben? Mein Mann überlegt evtl nur 2 oder 3 Wochen zu nehmen. Er möchte auf der Arbeit so wenig wie möglich fehlen da sonst kaum einer seine Arbeit erledigt. Würde dennoch gerne länger zu Hause sein. Urlaub hat er nur wenig und davon ist einiges schon von der Firma vorgeschrieben und daher nicht flexiebel selber zu wählen. oder muss er gleich einen Monat mindesten? muss die Elternzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt genommen werden? oder kann es auch im August sein (ET ist im Mai). denn dann ist immer am wenigsten in der Firma los und er hätte ein besseres Gefühl. danke für Ihre Zeit mfg poi3

von poi3 am 17.03.2013, 22:55



Antwort auf: Elternzeit für Väter

Hallo, EZ kann auch für Wochen genommen werden. Um EG zu bekommen, muss man mind. . 2 Mo. beantragen Liebe Grüsse. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2013



Antwort auf: Elternzeit für Väter

Elternzeit ist sein Recht. Das kann nicht abgelehnt werden. Er kann bis zu 3 Jahren nehmen, können sich natürlich nur wenige leisten. Er kann auch 2 Monate nehmen und bekommt Elterngeld. Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden, ob das auch nur wochenweise geht weiss ich nicht. Wie wäre es mit August und September ? Mit Elterngeld dann ? Dann kann der Chef planen bis dahin und ihr habt die Zeit für Euch als Familie.

von Sternenschnuppe am 17.03.2013, 23:00



Antwort auf: Elternzeit für Väter

Elternzeit kann auch nur für einen Tag genommen werden, Um Elterngeld zu beziehen muss man aber mindestens 2 Monate machen. Elternzeit kann man taggenau nehmen, Elterngeld nur nach Lebensmonaten. Abgelehnt werden kann die Elternzeit nicht, man hat einen gesetzlichen Anspruch darauf (bis zu 3 Jahre). Die EZ muss mindestens 7 Wochen vorher SCHRIFTLICH angemeldetet werden. 8 Wochen vor EZ Beginn besteht Kündigungsschutz! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.03.2013, 08:21



Antwort auf: Elternzeit für Väter

Dein Mann kan auch Elternzeit nehmen und dann nur bis zu 30 Std arbeiten in Teilzeit, bekommt dann aber auch entsprechend weniger Geld. In den Monaten wo er Elterngeld bezieht würde das angerechnet werden (das gehalt), in denen ohne Elterngeld ist das Einkommen egal, da ist die Stundenzahl entscheident. Könnte er auch die kompletten 3 Jahre machen, unabhängig wie du deine Elternzeit gestaltest.

Mitglied inaktiv - 18.03.2013, 08:26



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