Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich elternzeit. Mein sohn ist am 27.11.13 geboren. Ich habe 2-jahre Elternzeit beantragt, diese dann verkürzt da ich erneut schwanger war zwecks mutterschaftsgeld. Für meine Tochter habe ich 3 Jahre beantrag. Nun meine Frage, ist es möglich die restliche elternzeit meines Sohnes welche noch ca 14 monate wäre an die jetzige dranzuhängen, oder bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers? Lg
von
roxy9913
am 10.06.2016, 19:40
Antwort auf:
Elternzeit des ersten kindes an die des zweiten dranhängen?
Hallo,
Sie können mit Zustimmung des AG bis zu 12 Mo dranhängen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2016
Antwort auf:
Elternzeit des ersten kindes an die des zweiten dranhängen?
Es ist nur möglich 12 Monate zu übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Das kannst Du noch beantragen und dann nehmen wenn der AG zustimmt.
von
Sternenschnuppe
am 10.06.2016, 22:03
Antwort auf:
Elternzeit des ersten kindes an die des zweiten dranhängen?
Bist du dir da sicher? Hatte ja 2 jahre beantagt und dann kannst du ja ohne zustimmung verlängern.
von
roxy9913
am 11.06.2016, 13:15
Antwort auf:
Elternzeit des ersten kindes an die des zweiten dranhängen?
Ja. Zum einen hast Du sie beendet und zum anderen ist der Sohn dann ja über drei, also musst Du die möglichen 12 Monate übertragen.
Für Dein erstes Kind kannst Du nur 12 übertragen, da vor Juli 2015 geboren.
von
Sternenschnuppe
am 11.06.2016, 20:23