Liebe Frau Bader,
ich bin mit unserem zweiten Kind schwanger, dass vorauss. Ende Sept. zur Welt kommt.
Ich werde dann 3 Jahre Elternzeit beantragen.
Mein Mann würde gerne 1 Monat Elternzeit nehmen (im Dezember, da in seinem Job dann am wenigsten los ist). Er ist im Aussendienst, hat einen Firmenwagen.
1. Hat man als Paar gemeinsam 12 Monate Anspruch auf Elterngeld , so dass sich dann mein Anspruch auf 11 Monate verringert und mein Mann dann zeitgleich mit mir 1 Monat im Dezember Elterngeld bezieht ?
2. Sollte er besser 2 Monate Elternzeit nehmen z.B. Dez & Jan. nehmen damit wir 14 Monate Elterngeld beziehen können oder wie ist die Regelung, wann bekommt man dies ?
3. Könnte er auch Dezember und Juni nehmen oder muss es zusammenhängend sein ? Hätte dies ggf finanzielle Nachteile ?
3. Was passiert mit dem PKW ist das vom AG abhängig ob er Ihn weiterhin nutzen darf ?
Besten dank für Ihre Rückmeldung,
Liebe Grüsse
von
GroßeSchwester
am 28.03.2019, 08:37
Antwort auf:
Elternzeit beide Partner
Hallo,
Sie haben zusammen 14 Monate Anspruch auf Elterngeld, die sie individuell verteilen können. Die Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld bekommt, wenn immer der Mutter angerechnet. Ihr Mann muss mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen. Den zweiten Monat besser bis zum 14. Lebensmonat genommen haben. Die Monate müssen nicht zusammenhängen. Da der Vertrag ruht werden Sie keinen Anspruch auf den Dienstwagen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2019
Antwort auf:
Elternzeit beide Partner
Ihr habt gemeinsam 14 Monate Elterngeld.
Wenn du also 12 Monate nimmst, kann dein Mann seinerseits zwei Monate nutzen.
Und er MUSS mindestens zwei Monate nutzen. Für einen Monat gibt es kein Elterngeld, dann wäre er komplett ohne Einkommen in Elternzeit.
Die Monate müssen nicht zusammenhängen, aber er muss beide Monate in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen.
Wichtig ist, dass es keine Kalendermonate sind, sondern Lebensmonate des Kindes.
Kommt das Kind bspw. am 25.09.2019 zur Welt, dann geht ein Monat immer von 25. bis zum 24. des nächsten Monats.
In genau diesen Abschnitten muss er dann auch seine Elternzeit nehmen!
Ob er den Dienstwagen behalten darf liegt am Arbeitgeber. Da dein Mann nicht arbeitet hat er eigentlich keinen Anspruch mehr darauf. Viele Arbeitgeber lassen den Dienstwagen aber beim Arbeitnehmer, da eine Elternzeit für zwei Monate den Aufwand nicht wert ist, den Dienstwagen abzugeben und dann wieder zu bekommen.
Aber VORSICHT: Wenn der Dienstwagen beibehalten wird, wird er als geldwerter Vorteil auf das Elterngeld angerechnet, das heißt dein Mann wird spürbar weniger Elterngeld bekommen in den beiden Monaten.
von
Dojii
am 28.03.2019, 09:11