Hallo Frau Bader, Hier kurz die Rahmen Bedingungen: - Kind 1 Geburt 07/15 - Kind 2 Geburt 09/17 Mann arbeitet seit über 10 Jahre selbstständig, nahm bei beiden Kindern eine Arbeitszeit Reduzierung vor und bezog für je 6 Monate Elterngeld (Basis EG mindest Satz und Partner Bonus Monate) - Mann gibt Selbstständigkeit auf und ist ab 11/18 Angestellter Hier die Frage Hat der Mann noch einen Anspruch auf Elternzeit und wenn ja: - bis wann? Bis zum achten Lebensjahr des jeweiligen Kindes? - mit oder ohne Zustimmung des AG? - welche Fristen gelten? (Für Meldung Elternzeit, Kündigungsschutz...) - sollte Elternzeit während der Probezeit genommen werden, und die Probezeit während der Elternzeit enden, gilt diese dann als bestanden oder verschiebt sich diese nach hinten? Vielen Dank
von Lovie am 29.09.2018, 11:48