Hallo Frau Bader, ich bin Lehramtsanwärterin (Referendarin) und habe bis zum Mutterschutz ein individuelles BV. Habe ich nach dem Mutterschutz auch ein Recht auf Elternzeit (wenn ja, wie lange)? Oder kann man mich "zwingen" das Referendariat sofort nach Beendigung des Mutterschutzes fortzusetzen? Vielen Dank und Liebe Grüße, Mara
Mitglied inaktiv - 13.06.2010, 23:32