Hallo Frau Bader, ich moechte mich nochmal vergewissern, dass ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, bevor ich moeglicherweise eine Diskussion mit meinem AG beginne: Der EU fuer mein 2. Kind endet am 8. April 2003. Ich habe 3 Jahre EU beantragt. Am 1. April 2002 wurde mein 3. Kind geboren. Ist es richtig, dass ich die Elternzeit fuer das 3. Kind erst 8 Wochen vor dem Ablauf des EU (8. April 2003) beantragen muss? Ueber ein kurzes "ja" wuerde ich mich freuen, dann habe ich es richtig verstanden. Vielen Dank! DUSA
Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 19:08