Hallo Frau Bader, Wenn ich die Elternzeit beim Arbeitgeber einreiche, z.B. ich möchte zwei Jahre EZ, im zwiten Jahr TZ in EZ und die Option, auf das dritte Jahr zu verlängern. Ab wann beginnt denn das erste Jahr EZ? Ich dachte immer, ab dem Geburtstermin? Meine Personalabteilung meinte eben, nein, erst nach dem Mutterschutz. Wenn Kind z.B. am 01.11.2011 voraussichtlich kommt, ab wann beantrage ich EZ, bzw. ab wann beginnt mein zweites Jahr EZ (da will ich ja dann arbeiten in TZ)? Und wenn der Beginn der EZ erst nach dem Mutterschutz liegt, ab wann kriege ich dann Elterngeld? Auch schon für die Zeit im Mutterschutz, d.h. Mutterschutzgeld ist ja geringer als Elterngeld, kriege ich dann dennoch den höheren Betrag obwohl die EZ erst nach der Mutterschutzfrist läuft???? Danke!
von silvic am 14.06.2012, 09:51