Frage: Elternzeit Krankenversicherung

Hallo, ich bin Beamtin in Privater Krankenversicherung. Mein Mann ist ANgestellter in der Privatwirtschaft und (freiwillig) gesetzlich versichert. Ich bin in Elternzeit. Allerdings sind die ersten beiden Monate kein Elterngeld, weil da ja noch "nachgeburtliche Mutterschutzfrist" ist, sodass ich in den ersten beiden Monaten ab Geburt des Kindes während Mutterschutz nachgeburtlich noch Gehalt bekomme. Während meiner gesamten Elternzeit muss ich privat versichert bleiben und Beiträge von ca. 200 Euro monatlich dafür bezahlen (von meinem Elterngeld). Mein Mann möchte nun die beiden "Vätermonate" nehmen. Einen der Vätermonate will er direkt nach der Geburt nehmen. Er hat sich bei seiner (freiwilligen) gesetzlichen Krankenversicherung erkundigt. Diese meinten, dass - weil er freiwillig gesetzlich versichert ist also über dem Pflichtbeitrag und gleichzeitig ich privat versichert bin - er ebenfalls für seine Elternzeitmonate einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müsse. Der Beitrag berechne sich aber dann anhand des "Familieneinkommens", d.h. es komme auch auf MEIN Einkommen an. Wenn also er kein Einkommen hat, komme es auf MEIN Einkommen an. Er müsse ggf. nur den "Mindestbeitrag" zahlen, wenn ich kein Einkommen oder lediglich mein Elterngeld habe Oder wenn ich weniger verdiene als er. Nun haben wir eine Frage: In dem ersten Monat nach Geburt nimmt er ja schon den ersten Elterngeldmonat. In dieser Zeit werde ich aber Elterngeld=0 beziehen, sondern stattdessen normales Gehalt. Dieses Gehalt ist höher als sein Elterngeld von 1.800 Euro, weil ich seit über 10 Jahren Vollzeit arbeite etc..´ Zählt dann mein Einkommen aus der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist oder zählt schon das "normale Elterngeld" oder zählt ein Durchschnittseinkommen meinerseits für die letzten zwölf Monate? Weil "normalerweise" verdient ja er immer mehr als ich. Nur in dem einen Monat nach der Geburt des Kindes, da habe ich normales Einkommen und er hat "nur" sein Elterngeld. Wo ist das gesetzlich geregelt?

von Diana5 am 28.02.2018, 11:20



Antwort auf: Elternzeit Krankenversicherung

Hallo, nach § 240 SGB V zählt das wirtschaftliche Einkommen der Familie, EG zählt nicht dazu. Frage ist, ob das MG / Ihre Lohnfortzahlung dazuzählen. Ich habe dazu kein Urteil gefunden, denke aber, ja. Bitte bei der KK erfragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2018



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