Elternzeit, Insolvenz, Arbeitslos melden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit, Insolvenz, Arbeitslos melden

Hallo, ich bin momentan noch bis 30.09.07 in Elternzeit (Tochter wird 3 Jahre). Mitte Januar habe ich von meiner Firma ein schreiben bekommen das sie Insolvenz haben und das ich mich zum 14. 01.07 arbeitslos melden kann. Eine kündigung bekomme ich erst nach anhörung des Familien..... 1) Bis wann muß ich mich beim Arbeitsamt melden? 2) Kann aber erst arbeiten wenn sie im Kiga ist (schlechte unterbringungsmöglichkeiten, und Tagesmutter finde ich auch keine) ich sehe mich zur Zeit schon immer um, aber es ist schlecht, suche einen Job von zu Hause aus!!!! 3)Wir möchten noch ein zweites Kind, wie ist wenn ich schwanger bin und meine Elternzeit endet, muß ich arbeiten? Hatte ziemliche Probleme bei der 1 SS das ich nicht mehr arbeiten durfte. 4) auf was muß ich achten wenn ich mich arbeitslos melde? Danke anita

Mitglied inaktiv - 07.03.2007, 07:32



Antwort auf: Elternzeit, Insolvenz, Arbeitslos melden

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von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2007



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