Guten Tag Frau Bader,
ich möchte gerade die Elternzeit und das Elterngeld beantragen und bin mir nicht sicher welche Daten ich dort eintragen muss. Mein voraussichtlicher ET ist am 09.07.13. Ich bin seit 28.05.13 in Mutterschutz. Ich möchte gerne ein Jahr Elternzeit nehmen.
Im Elterngeldantrag würde ich Elterngeld für den 1.-12. Lebensmonat eintragen (also ab Geburt). Muss ich im Antrag für die Elternzeit ein konkretes Datum schreiben oder kann ich hier auch einfach schreiben im Anschluss an die Mutterschutzzeit für 10 Monate, immerhin weiß ich ja noch nicht genau wann das Kind auf die Welt kommt? Dies wäre dann theoretisch vom 04.09.13 bis zum 03.07.14. Die Elternzeit ab Geburt kann ich ja nicht mehr beantragen, weil es bis dahin keine 7 Wochen mehr sind.
Außerdem überlege ich, ob ich mir noch ein paar Tage im nächsten Sommer schenke, also die Elternzeit unabhängig vom Elterngeld bis zum 31.07.14 verlängere. Ist dies so möglich?
Kann ich wenn ich jetzt 1 Jahr beantrage später auch noch ein 2. Mal Elternzeit in Anspruch nehmen ohne Zustimmung des Arbeitgebers? Wenn ja wie viele Monate könnte ich dann noch nehmen und innerhalb welcher Zeiträume wäre dies möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße,
Flolinchen
von
Flolinchen
am 12.06.2013, 16:08
Antwort auf:
Elternzeit + Elterngeld mit gleichem Datum beantragen?
Hallo,
die Anträge können Sie erst nach der Geburt stellen.
ich würde in die Anträge immer konkrete Daten schreiben.
sie können ein individuelles Datum für das Ende der Elternzeit einsetzen. Wichtig ist, dass man mindestens zwei Jahre beantragt, weil man die Option zur Verlängerung haben will.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2013
Antwort auf:
Elternzeit + Elterngeld mit gleichem Datum beantragen?
Die 7 Wochen gelten vor Antritt,d.H. Du hast 1 Woche Zeit nach der Geburt, EZ zu beantragen. Gerechnet wird aber ab Geburt. Wenn du 1 Jahr nimmst, ist der 1. Geburtstag dein 1. Arbeitstag. Deswegen würde ich lieber ein paar Tage mehr nehmen.
Wenn du nicht mindestens 2 Jahre beantragst, brauchst du für eine Verlängerung die Zustimmung des AGs.
von
sternenfee75
am 12.06.2013, 16:20
Antwort auf:
Elternzeit + Elterngeld mit gleichem Datum beantragen?
Beides ab Geburt bzw Elternzeit kannst du beliebig bis zum 3ten Geburtstag.
Innerhalb der Elternzeit darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Solange Du Elterngeld bekommst, wird es angerechnet (im ersten Jahr), danach siet die Höhe des Einkommens egal. Hauptsache Du arbeitest nicht mehr als 30 Std. Hast du also vor nach dem Elterngeldbezug wieder zu arbeiten, dann bietet es sich an sich auf jeden Fall 2 Jahre Elternzeit zu nehmen. ich persönlich würde eh immer dazu raten, da man nie weiß, klappt es mit der Betreuung. Und notfalls kann man sich immer noch das OK vom Chef holen und wo putzen gehen oder ähnliches wenn er keine Teilzeit anbieten kann.
Alles Gute für die Geburt
Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 16:47
Antwort auf:
Elternzeit + Elterngeld mit gleichem Datum beantragen?
Lies doch mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, dann lösen sich viele deiner Fragen auf.
(ich finde, sie ist wirklich verständlich geschrieben)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.06.2013, 20:52