Hallo Frau Bader, mein Arbeitsgeber hat mir ein Schreiben auf MICH persönlich zu geschickt, daß zur Verbesserung der Internen Rahmenbedingungen für den Personalabbau eine Intensivregelung zu Abfindung bereitgestellt wird. Ich habe dann dort angerufen und gefragt, in welche Lohngruppe ich mich befinde, damit ich ausrechnen konnte, wieviel ich bekomme, nun stellt sich mein Arbeitsgeber stur, weil ich mich noch bis 2004 im Erziehungsurlaub befinde und keinen Anspruch laut Tarifvertrag habe. ABER dieses Schreiben wurde für mich PERSÖNLICH gerichtet. Habe ich eine Chance, wenn ich mir einen Anwalt nehme! DAnke und freundliche Grüße
Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 08:34