Elterngeldbezugszeitraum verkürzen durch Arbeitgeberwechsel ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldbezugszeitraum verkürzen durch Arbeitgeberwechsel ?

Hallo Zusammen, nachfolgend kurz zu meiner Situation: Ich bin aktuell in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Meine Frau und ich erwarten am 09.04.2020 unsere gemeinsame Tochter (errechneter Geburtstermin). Zum 01.06.2020 werde ich bei einem neuen Arbeitgeber eine neue Stelle antreten. Mein Wunsch wäre es ab dem Zeitpunkt der Geburt in Elternzeit zu gehen. Allerdings soll diese mit Beginn des Arbeitgeberwechsels beendet werden, sodass ich mit Antritt der neuen Stelle voll und ganz zur Verfügung stehe. Mir ist das Gesetzt bekannt, dass die Elternzeit des Vaters mindestens 2 Monate betragen muss (zwar nicht zwingend an einem Stück aber in Summe). Da für mich eine Elternzeit bei meinem künftigen Arbeitgeber nicht in Frage kommt, stehe ich vor einer nicht absehbaren Herausforderung. Unter der Annahme, dass unsere Tochter am errechneten Termin (09.04.2020) zur Welt kommt, würde die Elternzeit mit einer Dauer von 2 Monaten in den Juni hineinlaufen. Dies ist, wie beschrieben, nicht gewünscht. Falls unser Kinder, rein hypothetisch, bereits am 31.03.2020 geboren wird, würde es mit den 2 Monaten genau passen. Natürlich kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, wann genau unser Kind das Licht der Welt erblickt. Da ich die Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber allerdings mind. 7 Wochen vorher anmelden muss, stehe ich ein wenig unter Zugzwang. Gäbe es in meinem speziellen Fall eine Regelung, dass die Elternzeit aufgrund des Arbeitgeberwechsels bereits nach 6 oder 7 Wochen (je nach dem wann unsere Tochter genau geboren wird) vorzeitig beendet werden könnte ? Gibt es Präzedenzfälle? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen. Viele Grüße.

von Daniel07 am 10.02.2020, 09:12



Antwort auf: Elterngeldbezugszeitraum verkürzen durch Arbeitgeberwechsel ?

Hallo, Sie meinen in Bezug auf Elterngeld? Da kann man nur hoffen, dass sich die Maus eher auf den Weg macht, ansonsten MÜSSEN die zwei Lebensmonate erfüllt sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2020



Antwort auf: Elterngeldbezugszeitraum verkürzen durch Arbeitgeberwechsel ?

Deine EZ endet eh sobald dein Vertrag endet. Ohne AG keine EZ. Und ein neuer AG ist auch nicht an die Ez gebunden welche du mit einem anderen AG ausgemacht hattest. Dem entsprechend, kündigst du zum 31.05, endet damit auch deine EZ. Außer du meldest bei dem neuen AG dann gleichfalls welche an. Davon ab, du musst für das EG mindestens an 2 Lebensmonaten die Bedingungen dafür erfüllen, darfst also nicht über 30 Std die Woche in dieses Zeit kommen. EG verbietet nicht das man überhaupt nicht arbeiten darf, genauso wenig wie es verboten ist in der EZ zu arbeiten. Solange du wie gesagt im Wochenschnitt bei unter 30 Std die Woche bleibst. Aber, solange du EG bekommst, müsstest du das Einkommen der EG-Kasse mitteilen und es würde entsprechend beim EG zu Kürzungen führen. Mein Rat wäre, aber in Abhängigkeit wann das Kind kommt, dann mit dem neuen AG zu sprechen ob du evtl für die erste zeit dann in TZ arbeiten kannst. Ihm dürfte ja auch daran gelegen sein das du dann nicht später noch einen Monat dran hängen musst. weil kommst du unter 2 Lebensmonaten, droht im schlimmsten Fall die Rückzahlung der kompletten EG-Summe welche du bereits bekommen hast, also auch für den ersten Monat. Kommt das Kind vor dem 9.06, dann dürfte es leicht sein die 30 Std einzuhalten, kommt es nach dem 9.06, würde ich in TZ mit 30 Std erst einmal einsteigen. Wegen der EZ-Meldung, da reicht du beim AG einfach ein das du ab Geburt für den 1ten und 2ten Lebensmonat EZ nimmst. Damit ist es egal ob das Kind am 9.04 kommt oder am 30.04. Weil du damit nicht an ein festes Datum gebunden bist. Schreibe halt noch dazu das der ET der 9.06.20 ist. Wenn das Kind am 31.04 kommt wäre das eher ungünstig für dich. Es mag günstig sein wegen EG und EZ. aber ungünstig für deine Kündigung. Denn unabhängig davon was in deinem Vertrag steht beträgt die Kündigungsfrist zum EZ-Ende immer 3 Monate.

von Felica am 10.02.2020, 09:47



Antwort auf: Elterngeldbezugszeitraum verkürzen durch Arbeitgeberwechsel ?

Hallo, Geht es dir um Elternzeit oder Elterngeld? Elternzeit musst du nämlich keine 2 Monate nehmen. Elterngeld bekommst du allerdings nur für mindestens 2 Monate. Gäbe es keine Möglichkeit be deinem neuen Arbeitgeber etwas später anzufangen? Es würde sich nur um ca. eine Woche handeln. Evtl. kommt das Kind auch etwas früher. Oder du fängst mit Teilzeit 30 Stunden an. Ich würde das Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber suchen. LG luvi

von luvi am 10.02.2020, 13:13



Antwort auf: Elterngeldbezugszeitraum verkürzen durch Arbeitgeberwechsel ?

Guten Morgen, erstmal Dankeschön für die schnelle Antwort. Mir ist bewusst, dass das alles ein wenig hypothetisch ist, allerdings muss man ein paar Annahmen mal durchspielen. Gem. der Annahme unser Kind würde, wie geplant, am 09.04.2020 zur Welt kommen und ich im Anschluss direkt in Elternzeit mit Elterngeldbezug gehen. Durch den Wechsel des Arbeitgebers würde dann zum 01.06.2020 meine Elternzeit enden. Dementsprechend auch mein Elterngeldbezug. Wäre es dann möglich, um die Mindestdauer von 2 Monaten einzuhalten, bspw. ein Jahr später noch die "restlichen" 10 Tage Elternzeit mit Elterngeldbezug zu nehmen ? Würde ungern zu einem späteren Zeitpunkt eine Meldung vom Amt bekommen, dass ich die Mindestdauer von 2 Monaten nicht eingehalten habe und deswegen das bereits bekommene Elterngeld zurückzahlen soll. Vielen Dank vorab.

von Daniel07 am 11.02.2020, 09:04



Antwort auf: Elterngeldbezugszeitraum verkürzen durch Arbeitgeberwechsel ?

Du hast immer noch einen Denkfehler. Es braucht keine EZ um EG zu beziehen. Man darf lediglich, solange man EG bezieht, nicht mehr als 30 std die Woche arbeiten. Wenn also deine EZ endet, endet damit nicht zwingend auch das EG. Das solltest du auch vermeiden. Den nein, du kannst nicht Tsge nachholen. Wenn dir nur ein Tag im Lebebsmonat fehlt, erlischt der komplette Monat. Du kannst nicht sagen, ich hole den Tag später nach. Ist aber wie gesagt auch nicht nötig. Wenn wirklich ET am 9.06 reden wir ja über nicht mal 1,5 Arbeitswochen. Da kann man mit dem AG sprechen ob man da in der Woche bei höchstens 30 Std bleibt.

von Felica am 11.02.2020, 13:06



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