Mein Sohn wurde im Dezember 2012 geboren und ich habe in der Zeit vor der Geburt ein nebenberufliches Gewerbe ohne Einnahme in den letzten 2 Jahren betrieben und war gleichzeitig hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis. Welcher Zeitraum wird als Berechnungsgrundlage verwendet? Die 12 Monate vor der Geburt, da es nebenberuflich kein Einkommen gab und da die Tätigkeit nicht ausgeführt wurde aber beim Gewerbeamt angemeldet war oder das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt (2011). Vielen Dank
von snoopy6182 am 12.02.2013, 13:56