Hallo zusammen, ich hätte mal eine kurze Frage zur Berechnung des Elterngeldes und hoffe mir kann jemand helfen. Frau A. ist aktuell in Elternzeit. Kind 1 wurde im Mai 2015 geboren. Somit geht das aktuelle Elterngeld bis Mai 2016. Für die Berechnung wurde das Kalenderjahr 2014 genommen, da Frau A. ein Nebengewerbe hat. So und jetzt zur eigentlichen Frage. Frau und Herr A. planen noch einen Nachwuchs. Wenn Kind 2 jetzt im Dezember 2016 geboren wird, bekommt dann Frau A. das selbe Elterngeld wie bei Kind 1? Denkweise: Kind 2 wird im Kalenderjahr 2016 geboren. Da Frau A. noch immer Gewerbetreibend ist, wird ja zur Berechnung das Kalenderjahr 2015 verwendet. Für das KJ 2015 wurde zur Hälfte Elterngeld bezahlt. Diese Zeit wird zur Berechnung nicht verwendet. Somit kann ja da auch nicht das KJ 2015 verwendet werden. Zur Berechnung des neuen Elterngeldes wird somit ebenfalls das KJ 2014 verwendet und Frau A. bekommt das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1. Seh ich das so richtig oder hab ich einen Denkfehler drin?
von Flocky_84 am 29.08.2015, 21:54