Hallo,
wie wird das Elterngeld berrechnet, wenn man einen befristeten Vertrag hat, der natürlich ausläuft? Bekommt man dann "nur" die üblichen 300Euro oder wird das noch nach dem vorherigen Einkommen berechnet? Oder hängt das damit zusammen,wieviel Zeit zwischen Ende des Arbeitsvertrages und dem ET liegt?
Danke
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 22:16
Antwort auf:
Elterngeld nach befristetem Vertrag?
Hallo,
es zählt das "alte" Einkommen, unabhängig von der Befristung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2008
Antwort auf:
Elterngeld nach befristetem Vertrag?
Ist völlig egal, ob er ausläuft oder gekündigt ist. Du bekommst soviel EG (ca. 67 %) von deinem EK der letzten 12 Monate.
Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 11:32