Hallo,
folgende Situation:
Die Frau wurde 2 Monate vor der Geburt arbeitslos und befindet sich noch 4 Wochen im Mutterschutz.
Der Elterngeldantrag wurde vor einer Woche gestellt.
Ein paar Tage später wurde dem Mann zum Ende des Monats gekündigt.
Steuerklasse: 4/4
Frage:
Würde es Sinn machen, für ein höheres ALG1 des Mannes vorher noch in die Steuerklasse 3/5 zu wechseln, oder gäbe es dann weniger Elterngeld für die Frau?
Die 2. Frage wäre, ob es Sinn macht für die Frau neben dem Elterngeld ALG! zu beantragen mit 15 Stunden Wochenarbeitszeit?
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
von
Biancalp
am 18.04.2014, 16:22
Antwort auf:
Elterngeld, drohende Arbeitslosigkeit, Steuerklassenwechsel
Hallo,
nein, denn fuer das EG zählt die Lohnsteuerklasse, die vorherrschte
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Elterngeld, drohende Arbeitslosigkeit, Steuerklassenwechsel
ALG1 gibt es nur, wenn die gesicherte Betreuung des Kindes nachgewiesen werden kann. Und dann auch nur in der Höhe, in der das Kind betreut wird.
Die Steuerklasse ändert am Elterngeld nix.
Der Mann kann auch 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld nehmen. Bekommt in der Zeit ca 65% und kann das ALG1 um 2 Monate verzögern.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.04.2014, 17:27