Hallo Frau Bader, ich habe vor der Geburt meiner Tochter eine vollzeit stelle im op gehabt. Bin dann nach bekannt gabe der Schwangerschaft ins Beschäftigung verbot gegangen und im Oktober 2013 kam meine Tochter zur Welt. Nun bin ich in Elternzeit und habe dies auf 24 Monate geteilt. Ab Oktober will ich wieder Arbeiten. Jetzt zu meiner Frage, ich möchte gerne 2 Kinder haben wenn ich jetzt angenommen im September wieder schwanger werden würde, würde ich dann ab Oktober ein Beschäftigungs Verbot bekommen und mein volles Gehalt bekommen? Und würde sich das neue Elterngeld dann so berechnen das ich für 3 Monate 0 Euro berechnet bekommen und für die anderen Monate 67% meines Gehaltes damit ich auf 12 Monate Berechnungs Zeitraum komme? Vielen Dank für eine Antwort
von SarahJ. am 27.03.2015, 21:23