Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage, man liest soviel verschiedenes im Internet und da ich mich gerade durch den Elterngelddschungel kämpfe und an den zwei Vätermonaten verzweifle wende ich mich nun an Sie! Vorraussichtlicher ET ist der 28.9.. Ich werde Elterngeld für die ersten 12 Lebensmonate unseres Sohnes beantragen. Mein Lebenspartner möchte gerne die zwei Vätermonate in Anspruch nehmen, weiß jedoch jetzt noch nicht wann er die nehmen will! So wie ich verstanden habe, kann er sie in den Zeitraum von den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch nehmen? Die sieben Wochen Frist, die er beim Beantragen der EZ bei seinem Arbeitgeber hat, zählt die dann auch bei der Beantragung des EG oder muss er das EG bzw den Zeitraum bei meinem Antrag jetzt schon mit beantragen? Er würde sich nämlich gerne noch den Zeitraum offen lassen! Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Lalilu90
von Lalilu90 am 14.09.2015, 10:17