Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld, wobei mich das "googlen" bislang nicht ganz schlau gemacht hat. Wenn das Kind geboren wird, dann wird bei mir ja die Lohnfortzahlung (bin Beamtin) für den Zeitraum des Mutterschutzes auf das Elterngeld angerechnet, so dass ich in der Zeit kein Elterngeld erhalten würde. Der Partner kann meines Wissens nach grundsätzlich seine Monate parallel zur Kindesmutter nehmen. Würde mein Mann in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes für ihn das volle Elterngeld erhalten, wenn ich für den Zeitraum kein Elterngeld beantrage oder würde dann bei ihm, obwohl er es nicht bezieht das Mutterschaftsgeld angerechnet? Macht es einen Unterschied in der Anrechnung, ob ich Elterngeld für die ersten beiden Monate beantrage oder nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen bluejamo
Mitglied inaktiv - 28.07.2008, 09:22